Weber Business Consulting
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Antje Weber, Interim Manager, Wirtschaftsberater in der Metropolregion Nürnberg
Stand und gültig ab Januar 2020
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der Weber Business Consulting und seinen Auftraggebern über Beratungsleistungen und sonstigen Aufträge soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt.
(2) Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Erteilung von Rechts- oder Steuerrat, die Prüfung der Frage, ob Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis- und Wettbewerbsbeschränkungs-, Kartell- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das Gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsberater auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Prüfung des Autrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
(2) Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsberaters bekannt werden.
4. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsberater die Ergebnisse seiner Tätigkeit und seine Aktivitäten schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen sind stets unverbindlich.
5. Korrespondenz / E-Mail-Verkehr
Der Wirtschaftsberater ist berechtigt, mit dem Auftraggeber oder Dritten im Rahmen der Auftragsbearbeitung über E-Mail zu korrespondieren soweit nicht der Auftraggeber ausdrücklich andere Weisungen erteilt. Der Wirtschaftsberater macht darauf aufmerksam, dass die Kommunikation mit E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein kann. Auf ein Verschlüsselungsverfahren wird verzichtet.
6. Datenschutz - DSGVO
Der Wirtschaftsberater ist befugt, im Rahmen der Auftragsabwicklung die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
7. Mängelbeseitigung
(1) Für den Fall, dass etwaige Mängel der erbrachten Leistung bestehen, bestehen Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung durch den Wirtschaftsberater. Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages kann nur insoweit verlangt werden, als die Nachbesserung scheitert. Handelt der Auftraggeber als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder ist dieser eine juristische Person, besteht ein Anspruch auf Rückgängigmachung nur, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(2) Der Anspruch auf Nachbesserung muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Absatz 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf des Jahres, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Offenbare Unrichtigkeiten kann der Wirtschaftsberater jederzeit berichtigen, auch gegenüber Dritten.
8. Haftung
(1) Die Haftung des Wirtschaftsberaters und etwaiger Erfüllungsgehilfen ist für alle Schäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Die Haftung des Wirtschaftsberaters und etwaiger Erfüllungsgehilfen wird für alle Fälle der groben Fahrlässigkeit auf 500.000 Euro, jedoch mindestens auf das zweifache des vereinbarten Honorars einschließlich Zusatzleistung beschränkt.
(3) Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchberechtigte von dem Schaden und dem anspruchbegründenden Ereignis Kenntnis erlangte. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folgen hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
9. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme von dem Wirtschaftsberater angebotenen Leistung in Verzug oder verletzt er eine ihm obliegende Pflicht zur Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsberater zur fristlosen Kündigung des Vertrages Berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsberaters auf Ersatz des ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen.
10. Schweigepflicht gegenüber Dritten
(1) Der Wirtschaftsberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich um Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsberater darf Berichte Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Zieht der Wirtschaftsberater zur Bearbeitung des Auftrages Dritte hinzu, ist er berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Informationen an den Dritten weiterzuleiten. Der Wirtschaftsberater wird etwaig beauftragte Dritte zur Verschwiegenheit verpflichten, insoweit diese nicht schon einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
11.Vergütung
Der Wirtschaftsberater berechnet Vergütungen auf Honorarbasis, Stunden-/Tagessätzen oder Pauschalen.
(1) Der Wirtschaftsberater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; alle aufgeführten Beträge verstehen sich als Nettobeträge, die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der Vollbefriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsberaters auf Vergütung und Auslagenersatz ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Übergangsregelungen
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Beratervertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende als Regelfall gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsberater bewahrt die im Zusammenhang mir der Erledigung eines Auftrages ihm übergebene und von ihm selbst angefertigte Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel fünf Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag har der Wirtschaftsberater auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vn diesem oder für diesen erhalten hat.
(3) Der Wirtschaftsberater ist grundsätzlich berechtigt, die für das jeweilige Projekt durchgeführten Arbeiten als Referenzprojekt zu verwenden und in Angeboten und Veröffentlichungen anonymisiert zu erwähnen.
14. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.